Wichtige Änderung ab 01.01.2025
Änderung Spielverlegungsgebühren
Am 1.1.2025 treten folgende Änderungen der Anlage 3, Gebühren gemäß § 6, in Kraft:
1. Spielverlegungsgebühren
Für Anträge auf Spielverlegung (Uhrzeit und Tag) auf eigenen Wunsch und mit schriftlichem Einverständnis des Spielpartners sind folgende Gebühren an den FVO zu überweisen:
a) bei fristgemäßer Einreichung (SpO § 50, Punkt 4):
alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 30,00€; alle Nachwuchsspielklassen: 10,00€
b) bei nicht fristgemäßer Einreichung (SpO § 50, Punkt 4):
alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 50,00€; alle Nachwuchsspielklassen: 20,00€
c) bei nicht fristgemäßer Einreichung am selben Spieltagwochenende (hier gelten der Freitag sowie unmittelbar angrenzende Feiertage dazu):
alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 25,00€; alle Nachwuchsspielklassen mit angesetzten
Schiedsrichtern: 25,00€