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Wichtige Änderung ab 01.01.2025

Änderung Spielverlegungsgebühren

Am 1.1.2025 treten folgende Änderungen der Anlage 3, Gebühren gemäß § 6, in Kraft:

1. Spielverlegungsgebühren

Für Anträge auf Spielverlegung (Uhrzeit und Tag) auf eigenen Wunsch und mit schriftlichem Einverständnis des Spielpartners sind folgende Gebühren an den FVO zu überweisen:

a) bei fristgemäßer Einreichung (SpO § 50, Punkt 4): 

alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 30,00€; alle Nachwuchsspielklassen: 10,00€ 

b) bei nicht fristgemäßer Einreichung (SpO § 50, Punkt 4): 

alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 50,00€; alle Nachwuchsspielklassen: 20,00€ 

c) bei nicht fristgemäßer Einreichung am selben Spieltagwochenende (hier gelten der Freitag sowie unmittelbar angrenzende Feiertage dazu): 

alle Herren-, Frauen- und Seniorenspielklassen: 25,00€; alle Nachwuchsspielklassen mit angesetzten 

Schiedsrichtern: 25,00€