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Training für Kinder und Jugendliche gestattet

„Die Allgemeinverfügung der inzidenzunabhängigen Maßnahmen im Landkreis Görlitz ist heute 0 Uhr in Kraft getreten.

Dies bedeutet, dass Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich zulässig ist, auch auf Außensportanlagen. Ein tagesaktueller negativer Selbst- oder Schnelltest wird nicht benötigt.“

So der Wortlaut auf der Homepage des Oberlausitzer Kreissportbundes.
Zugrunde liegt diesem die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März.

Was bedeutet das konkret für das Training unserer jungen Fußballer und Fußballerinnen?
Ab heute, 6. April, kann in Trainingsgruppen mit maximal 20 Teilnehmern kontaktfrei trainiert werden. Kontaktfrei bedeutet z.B., dass Pass- und Torschusstraining durchgeführt werden darf, Zweikampftraining und Spielformen jedoch nicht gestattet sind.

Voraussetzung für die Absicherung eines Trainings, auch im Vorfeld und Nachgang, ist das Hygienekonzept des Vereins, konkret bezogen auf die jeweilige Sportstätte. Erfahrungen dazu hatte wohl jeder Verein im Frühjahr 2020 gemacht, ebenso kontaktfreie Trainingsformen genutzt. Hilfestellungen dazu bietet die Homepage des DFB.

Links zur Problematik:

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 29. März
Hygieneauflagen Land Sachsen
DFB-Leitfaden „Zurück auf den Platz“