Änderung §44 Abs. 4 der Spielordnung
Der Vorstand hat auf Antrag des Jugendausschusses des FVO nachfolgenden Antrag auf Anpassung des §44 Abs. 4 der Spielordnung, wie folgt angepasst:
(4) in der niedrigsten Spielklasse können mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen. Im Spielbetrieb der Junioren der Altersklasse E- & D- legt der Fußballverband Oberlausitz e.V. fest, dass mehrere Mannschaften eines Vereins und einer Altersklasse auch in einer höheren Spielklasse oberhalb der niedrigsten Spielklasse gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen können. Nur einer dieser Mannschaften, die vor Beginn der Serie als solche zu bezeichnen ist, hat Aufstiegsrecht und gilt im Sinne aller weiteren Bestimmungen der Spielordnung als höherklassig. Bei fehlendem Aufstiegsrecht ist vor Beginn der Saison die Rangfolge der beteiligten Mannschaften im Sinne der Höherklassigkeit festzulegen.
Dieser Beschluss wird zum 01.07.2026 in Kraft treten.
19.06.2026,
Ronny Volkmer
Jugendausschussvorsitzender FVO