Der Vorstand hat auf Antrag des Jugendausschusses des FVO nachfolgenden Antrag auf Anpassung des §44 Abs. 4 der Spielordnung, wie folgt angepasst:
(4) in der niedrigsten Spielklasse können mehrere Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen. Im Spielbetrieb der Junioren der Altersklasse E- & D- legt der Fußballverband Oberlausitz e.V. fest, dass mehrere Mannschaften eines Vereins und...
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