„Die Allgemeinverfügung der inzidenzunabhängigen Maßnahmen im Landkreis Görlitz ist heute 0 Uhr in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich zulässig ist, auch auf Außensportanlagen. Ein tagesaktueller negativer Selbst- oder Schnelltest wird nicht...
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