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Fußball ist nahezu unbeschränkt wieder möglich

Seit Freitag, dem 4. März, ist unser Sport wieder nahezu uneingeschränkt möglich!

Die sächsische Staatsregierung hat für den Sport im Außenbereich die 3G-Regelung aufgehoben. Somit können Fußballer und Fußballerinnen aller Altersklassen  sowie das "Anleitungspersonal", Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, ohne Einschränkungen trainieren und an Spielen teilnehmen.   

Für Zuschauer gilt es zu beachten, dass die 3G-Regelung weiterhin gilt. Ebenso unterliegen alle Teilnehmenden beim Training oder Spielen in Sporthallen zur Zeit noch der 3G-Regelung.

Alle diese Bestimmungen entfallen zum 20. März. Lediglich im Falle einer dramatischen Erhöhung der Bettenbelegung in sächsischen Krankenhäusern aufgrund von Covid-Erkrankungen (Normalstationen 1300, Intensivstationen 420) ist mit erneuten Verschärfungen der Regelungen zu rechnen.


Sächsische Corona-Schutzverordnung ab 04.03.2022