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Training wieder möglich!

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht überschritten. Damit traten Lockerungen der Corona-Regeln im Landkreis Görlitz ab 28. Mai 2021 in Kraft.

Ab Freitag, 28. Mai, traten damit die Regelungen von § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz außer Kraft und es gelten dann uneingeschränkt die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung:

Für unseren Fußballsport gelten folgende Punkte:

Zulässig sind bzw. ist Sport, somit Fußball

  • in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
  • als kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit max. 30 Personen mit Kontakterfassung,
  • als Kontaktsport auf Außensportanlagen für max. 30 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie einer Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
  • Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.

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