Training wieder möglich!
Ab Freitag, 28. Mai, traten damit die Regelungen von § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz außer Kraft und es gelten dann uneingeschränkt die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung:
Für unseren Fußballsport gelten folgende Punkte:
Zulässig sind bzw. ist Sport, somit Fußball
- in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
- als kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit max. 30 Personen mit Kontakterfassung,
- als Kontaktsport auf Außensportanlagen für max. 30 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer mit einem tagesaktuellen Test oder einem Test nach § 23 Absatz 4 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sowie einer Kontakterfassung oder -nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
- Anleitungspersonen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.