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Wichtige Hinweise zur Wechselperiode II 2025/2026 und Nutzung aktueller Antragsformulare

Der SFV möchte im Hinblick auf die bevorstehende Wechselperiode II der Saison 2025/2026 wichtige Informationen übermitteln:

  • Für Vertragsspieler gilt die Wechselperiode vom 01.01.2026 bis 02.02.2026.
  • Für Amateure gilt die Wechselperiode vom 01.01.2026 bis 31.01.2026.

Bitte beachtet unbedingt die in den beigefügten Dokumenten enthaltenen Hinweise zu Fristen, erforderlichen Unterlagen und besonderen Regelungen.

Wichtiger Hinweis:

Ab sofort dürfen nur noch die aktuellen Antragsformulare verwendet werden. Diese sind auf der Homepage  des SFV unter:

www.sfv-online.de --> Passstelle

zu finden.

Anträge, die nicht mit den neuen Formularen gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.

Die vollständigen Unterlagen müssen fristgerecht in der Passstelle vorliegen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist ausgeschlossen. Nutzen Sie bitte das DFBnet-Modul „Antragstellung Online“ oder den Postweg.

Anlagen:

  • Hinweise Wechselperiode II 2025/2026 für Vertragsspieler
  • Hinweise Wechselperiode II Amateure 2025/2026

Bei Rückfragen stehen euch die Kolleginnen und Kollegen der Passstelle zu den bekannten Servicezeiten telefonisch zur Verfügung.
Bitte beachtet, dass die Geschäftsstelle des SFV vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist.